Der Rat der Stadt Köln hat beschlossen, den Bebauungsplan „In der Bohnenbitze“ im Stadtteil Porz-Langel aufzuheben. Der Beschluss trat mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln offiziell in Kraft. Damit verliert der bisher gültige Bebauungsplan Nummer 71359/02 seine rechtliche Wirkung für das betroffene Gebiet.
Das rund 0,9 Hektar große Plangebiet liegt im östlichen Bereich von Langel. Es wird durch die Straßen „An der Mühle“, „Am Weingartsberg“ sowie die Lülsdorfer Straße begrenzt. Ursprünglich sollte der Bebauungsplan eine Änderung bestehender Planungen ermöglichen. Diese Anpassung wird nun jedoch nicht weiter verfolgt, sodass die bisherige planungsrechtliche Grundlage entfällt.
Mit der Aufhebung wird klargestellt, dass die bisherigen Entwicklungsziele für das Gebiet nicht mehr umgesetzt werden sollen. Bebauungspläne dienen grundsätzlich dazu, die Nutzung von Flächen sowie städtebauliche Entwicklungen verbindlich zu regeln. Durch die Entscheidung des Rates bleibt die zukünftige Entwicklung des Bereichs offen beziehungsweise orientiert sich an den aktuell geltenden allgemeinen planungsrechtlichen Vorgaben.
Der aufgehobene Bebauungsplan kann weiterhin eingesehen werden. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln über die Unterlagen zu informieren. Zusätzlich stellt die Stadt Köln Bebauungspläne auch digital zur Verfügung, sodass Interessierte jederzeit Einsicht nehmen können.