Seit Mittwoch, 2. September 2026, ist die Langeler Straße (K22) in Lülsdorf zwischen den beiden Kreisverkehren an der Rheinstraße/Lenaustraße und der Uhlandstraße/Am Wolfspfädchen vollständig gesperrt. Die Arbeiten sollen voraussichtlich bis zum 30. September dauern.
Grund für die Sperrung ist die Sanierung der Fahrbahn. Auf dem rund 400 Meter langen Abschnitt wird der schadhafte Asphaltoberbau erneuert. Die beiden Kreisverkehre selbst sind von der Sperrung nicht betroffen, auch der Gehweg zwischen den Kreisverkehren bleibt nutzbar.
Umleitung führt über Langel
Für Langel dürfte sich die Baumaßnahme auch auf den Straßenverkehr bemerkbar machen. Die ausgeschilderte Umleitung für den Durchgangsverkehr führt von Lülsdorf über die Berliner Straße und die L82 durch Ranzel nach Zündorf und anschließend über den Loorweg nach Langel zurück in Richtung Lülsdorf.
Damit ist während der vierwöchigen Bauzeit mit zusätzlichem Verkehr rund um Langel zu rechnen.
Linie 117 fährt Langel nicht regulär an
Auch Fahrgäste der Buslinie 117 müssen sich vorübergehend umstellen. Die regulären Busse werden zwischen „Lülsdorf Kirche“ und „Zündorf Langeler Str.“ beziehungsweise in Gegenrichtung über „Oberzündorf“ ohne Halt umgeleitet.
Dadurch werden die Haltestellen Auf dem Loor, Porz-Langel Nord, Porz-Langel Mühle, Porz-Langel Rheinbergstraße, Porz-Langel Zur Eiche, Porz-Langel Kirche, Porz-Langel Süd und Lülsdorf Nord von den regulären Fahrten der Linie 117 vorübergehend nicht bedient.
Damit Langel trotzdem an den ÖPNV angebunden bleibt, setzt die RSVG einen Pendelbus ein. Dieser fährt werktags grundsätzlich alle 20 Minuten. In Zündorf besteht eine Umsteigemöglichkeit zu den regulären Bussen der Linie 117.
In den Neben- und Schwachverkehrszeiten fährt der Pendelbus sogar direkt bis zur Haltestelle Wahn S-Bahn.
Die Haltestelle „Lülsdorf Uhlandstraße“ entfällt während der Bauarbeiten. Als Ersatz dient eine Haltestelle am Kreisverkehr Langeler Straße/Uhlandstraße.
Die Sperrung und der Baustellenfahrplan sollen nach derzeitiger Planung bis einschließlich 30. September 2026 gelten.
Quellen: Rhein-Sieg-Kreis, RSVG, Stadt Niederkassel
