Für die katholischen Gemeindemitglieder in Porz-Langel stehen im kommenden Jahr Veränderungen an. Zum 1. Januar 2027 werden die bisherigen Porzer Rheinkirchen unter dem Namen St. Josef zusammengeführt. Nun gibt es auch konkrete Informationen zur anstehenden Kirchenvorstandswahl und eine wichtige Frist für Gemeindemitglieder, die ihr Wahlrecht in einer anderen Gemeinde ausüben möchten.
St. Clemens bleibt als Kirche erhalten
Die Neuordnung betrifft die bisherigen Kirchengemeinden St. Laurentius in Ensen/Westhoven, St. Josef in Porz-Mitte, St. Mariä Geburt in Zündorf und St. Clemens in Langel.
Mit der Zusammenführung entsteht zum Jahresbeginn 2027 die neue Kirchengemeinde St. Josef. Die einzelnen Kirchengebäude behalten jedoch ihre bisherigen Namen. Auch die Langeler Kirche wird somit weiterhin St. Clemens heißen.
Die Veränderungen betreffen insbesondere die organisatorischen Strukturen und die gemeinsame Verwaltung der Kirchengemeinde.
Kirchenvorstand wird im März 2027 gewählt
Im März 2027 steht die Wahl eines neuen Kirchenvorstands an. Das Gremium übernimmt wichtige Aufgaben bei der Verwaltung des kirchlichen Vermögens und vertritt die Kirchengemeinde in rechtlichen Angelegenheiten.
In den aktuellen Porzer Pfarrnachrichten wird die Wahl für den 12. und 13. März 2027 angekündigt.
Allerdings gibt es bei den veröffentlichten Terminen noch eine Abweichung: Das Erzbistum Köln nennt für die Kirchenvorstandswahlen der zum Jahresbeginn fusionierten Gemeinden den 13. und 14. März 2027. Der genaue Wahltermin sollte deshalb vorab noch einmal bei der Kirchengemeinde bestätigt werden.
Wichtige Frist endet bereits am 13. November
Für Gemeindemitglieder gibt es schon im November 2026 einen wichtigen Termin.
Wer in einer anderen als der eigenen Wohnsitzpfarrei wählen oder selbst für den Kirchenvorstand kandidieren möchte, kann dafür einen entsprechenden Antrag stellen.
Die Antragsfrist endet am Freitag, 13. November 2026.
Der Antrag muss bei der Kirchengemeinde beziehungsweise dem Pastoralbüro eingereicht werden, in der das Wahlrecht ausgeübt werden soll.
Diese Regelung betrifft sowohl das aktive Wahlrecht, also die Teilnahme an der Wahl, als auch das passive Wahlrecht, also die Möglichkeit, selbst zu kandidieren.
Neue Strukturen für die katholische Gemeinde in Langel
Mit der Zusammenführung der Porzer Rheinkirchen beginnt auch für St. Clemens ein neuer organisatorischer Abschnitt.
Die Kirche bleibt ein vertrauter Ort im Langeler Ortsbild. Gleichzeitig werden künftig wichtige Verwaltungsaufgaben und Entscheidungen innerhalb der gemeinsamen Kirchengemeinde St. Josef wahrgenommen.
Die Kirchenvorstandswahl im März 2027 ist damit ein wichtiger Schritt bei der Neuorganisation der katholischen Gemeinden entlang des Porzer Rheinufers.
Quellen: Katholisch in Porz – Pfarrnachrichten vom 10. bis 25. Oktober 2026; Erzbistum Köln – Kirchenvorstandswahlen 2027; Porzer Rheinkirchen.
